Das Erstgespräch , in dem wir über ihre Wünsche und Bedürfnisse sprechen, ist selbstverständlich kostenfrei.
Die Kostenübernahme der Leistungen nach §45 b SGB XI, auf Basis der Sachleistung nach § 38 SGB XI und die stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI erfolgt durch einen entsprechenden Pflegegrad.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Verrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Für Privatzahler ist eine steuerliche Absetzbarkeit möglich.
Mein Vergütungssatz beträgt 30,00 € je Stunde. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Jeder Auftrag wird mit mindestens einer Stunde berechnet, jede weitere benötigte Zeiteinheit beträgt eine Viertelstunde.
Vom Kunden bzw. Auftraggeber sind sämtliche Zusatzkosten ( Verpflegung, Auslagen bei Ausflügen, Veranstaltungen etc.) zu übernehmen.